Rechtsschutz

Versicherungen bieten Ihren Kunden Rechtschutzversicherungen an. Diese Versicherungen tragen im Schadensfall die Kosten für Ihre Kunden. Wenn Sie gerichtliche Streitigkeiten fürchten oder juristischen Beistand, beziehungsweise Hilfe suchen, zahlen Sie diese im Regelfall zunächst einmal selbst. Die Kosten werden jedoch von der Rechtsschutz übernommen, die diese Kosten deckt. Gewöhnlicherweise müssen Sie nach Abschluss einer solchen Versicherungen eine dreimonatige Karenzzeit waren, dies bedeutet, dass sie in den ersten drei Monaten nach Abschluss der Versicherung diese noch nicht in Anspruch nehmen dürfen.

Als Rechtsschutzkunde haben Sie sehr viele Vorteile. Sollte sich bei Ihnen ein Rechtsstreit anbahnen, können Sie sich bei vielen Versicherern eine juristische Erstberatung einholen. Diese Versicherungsgesellschaften beschäftigen Rechtsanwälte, die Ihnen am Servicetelefon eine Stellungnahme zu Ihrem juristischen Gegenstand geben. Meist kann in solch einem Gespräch über einen Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft bereits eine Deckung für Ihren Fall zugesagt werden. Dies bedeutet, dass sie bereits im ersten Gespräch erfahren, ob Ihre Versicherungen eventuelle - zunächst außergerichtliche - Kosten trägt. Sie haben bei einer positiven Deckungszusage zunächst die Möglichkeit, sich persönlich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten zu lassen. Das Beratungshonorar und die weiteren Kosten werden Ihrer Versicherung dann direkt vom Rechtsanwalt in Rechnung gestellt. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch im gerichtlichen Streitfall sowohl Ihre Kosten als auch die Kosten der Gegenpartei, sollten Sie den Prozess verlieren. Im Verlustfall müssen Sie mit der Versicherung abstimmen, ob Sie die Kosten für die Berufung oder Revision trägt.

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