Arbeitsrecht in Deutschland
Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. Dies nennt sich das Individualarbeitsrecht. Es regelt außerdem auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Verbänden der Arbeitnehmer und Verbänden der Arbeitgeber. Dies nennt sich dann kollektives Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bezieht sich hauptsächlich auf den Arbeitsvertrag, der wirksam ist, sobald ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer einen privatrechtlichen vertrag geschlossen habe, durch welchen der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Er muss also die im Vertrag geregelten Leistungen erfüllen. Der Arbeitgeber hingegen ist verpflichtet für die Arbeitsleistung eine entsprechende Vergütung zu zahlen. Arbeitsverträge sind normalerweise auf unbestimmte zeit geschlossen; es gibt allerdings auch Ausnahmen, die zulassen, dass befristete Arbeitsverträge geschlossen werden. Bei Neueinstellungen ist dagegen meist eine Probezeit üblich, womit ein Arbeitnehmer zuerst einmal auf Probe arbeitet und dann entschieden wird, ob er angestellt wird. Nun zum kollektiven Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet das Recht der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Dazu gehört das Tarifvertragsrecht genauso wie das Mitbestimmungsrecht in Betrieben und Behörden. Außerdem gewährt es auch das Recht auf Streik. Bisher gibt es für das Arbeitsrecht auch noch keine einheitliche Kodifikation sondern es unterteilt sich in viele verschiedene Gesetze. dazu gehören etwa das Europarecht, welches meist als Richtlinie genutzt wird und das Bürgerliche Gesetzbuch.
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